Strafbefehl FAQ

Was ist ein Strafbefehl?

Nach § 407 StPO kann in Fällen der kleineren und mittleren Kriminalität ein Strafbefehl festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Strafbefehls ergeht aufgrund eines summarischen Verfahrens und dient der Beschleunigung der Arbeit der Justiz. Bei einem Strafbefehl entscheidet das Gericht nur nach Aktenlage.

Wie kann ich gegen einen Strafbefehl vorgehen?

Wenn man mit der Wertung des Gerichts in dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, kann man gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung, und das Gericht prüft den Tatvorwurf in einer Gerichtsverhandlung.

Wann sollte man keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

Wenn die im Strafbefehl festgesetzte Strafe gerechtfertigt ist, sollte man keinen Einspruch einlegen. Denn dann spart man sich die Gerichtskosten für eine Hauptverhandlung.

Besteht bei der Einlegung eines Einspruchs das Risiko, eine höhere Strafe zu erhalten?

Ja. Das ist ein Grund, weshalb man am besten durch einen Anwalt prüfen lassen sollte, ob die Einlegung eines Einspruchs sinnvoll ist oder ob man mit der festgesetzten Strafe nicht „besser fährt“.

Kann man den Einspruch gegen den Strafbefehl auch beschränken?

Ja. Man kann den Einspruch gegen einen Strafbefehl zum Beispiel nur auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken. Das bedeutet, dass man die Strafe grundsätzlich akzeptiert, aber mit der Höhe der Strafe nicht einverstanden ist. Das hat den Vorteil, dass man hier nicht das Risiko einer höheren Strafe eingeht.